Sachverständigenbüro Jung
Paul Jung - Ihr Bausachverständiger
Ich bin seit über 30 Jahren im Bereich Straßen- und Pflasterbau tätig - anfänglich als Bauleiter in führenden Bauunternehmen und nun seit 20 Jahren selbstständig als Bautechniker und Straßenbauermeister.
Zudem wurde ich mit den Bayerischen Meisterpreis im Straßen- und Pflasterbauhandwerk vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie für herausragende Leistungen ausgezeichnet.
- die Basis für weitere Verhandlungen
Privatgutachten in Form von Schadens- oder Wertgutachten:
Das Privatgutachten - oder auch als Parteigutachten bezeichnet - dient als Basis für weitere Verhandlungen mit Personen bzw. Firmen zur Klärung von Sachverhalten oder als Grundlage für eine juristische Auseinandersetzung.
Ein Sachverständiger soll herangezogen werden, wenn die bestellten Leistungen nicht zur Zufriedenheit des Bestellers ausgeführt worden sind. Im Gutachten werden Fehler bzw. Mängel festgehalten und vom Sachverständiger objektiv bewertet. Auf Wunsch erfolgt eine gemeinsame Besichtigung mit dem Handwerker, wobei eine Fehler- bzw. Mängelbeseitigung detailiert vereinbart werden kann.
Objektiv, neutral und weisungsfrei - die Grundsätze für die Erstellung eines Gutachtens.
Man unterscheidet zwischen Gerichtsgutachten, Privatgutachten, Schiedsgutachten und Versicherungsgutachten.
Sachverständige für Gerichtsgutachten werden nach §404 ZPO durch das Prozessgericht benannt. Ich erstatte Gutachten im gerichtlichen Beweisverfahren für Amtsgerichte und Landgerichte. Die Erstattung von Gerichtsgutachten im Beweisverfahren wird durch die Richter angeordnet.
Ein Privatgutachten kann für fast alle Sachgebiete in Auftrag gegeben werden. Häufig werden Schadensgutachten bei Gebäuden, Außenanlagen und Kraftfahrzeugen sowie Wertgutachten erstellt.
Ein Schiedsgutachten kommt nach § 317 BGB oder § 18 Nr.3 VOB in Frage. Ein verbindliches Schiedsgutachten unterliegt einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung. Bei einem unverbindlichen Schiedsgutachten ist der Instanzentzug generell möglich, wenn dieser vorab vertraglich vereinbart wurde.
Tatsachen, die der Sachverständige bei einem Ortstermin vorfindet, werden dokumentiert. Dabei sind alle Unterlagen offen zu legen. Die Untersuchungen und Messmethoden sind darüberhinaus zu beschreiben. Eine Bewertung muss erfolgen. Die Ursachen müssen belegbar sein. Zusammenfassend beantwortet der Sachverständige die Beweisfragen. Mit der Schlusserklärung bestätigt der Sachvertändige, dass er das Gutachten nach besten Gewissen und Wissen unparteisch angefertigt hat. Das Gutachten endet mit Stempel und Unterschrift.
SV-Büro Jung
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